Die Werte für PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) oder die englische Bezeichnung PAH (Polycyclic Aromatic Hydrocarbons) bewegen sich bei allen Scheunengut Produkten zwischen 6–12 µg/kg (Gesetzliches Limit ist 50 µg/kg). Der Wert für Benzo[a]pyren (PAK4) ist ca. 2 µg/kg Gesetzliches Limit ist 10 µg/kg.
Jul 16, 2025