Beziehen sich die Hypericin/Hyperforin Angaben auf den Johanniskraut Rohstoff oder auf den Extrakt?

Die Angaben beziehen sich auf den Rohstoff, nicht auf den Extrakt. Diese Deklaration hat rechtliche Gründe, da das Arzneimittelrecht in Deutschland sehr umfassend, subjektiv und unspezifisch ist, wollen wir uns ganz bewusst nicht an Höchstwerten für Hypericin/Hyperforin orientieren, sondern deklarieren so, wie es unsere Rechtsvertretung empfiehlt (also beziehen uns auf den Ausgangsrohstoff).
Daraus entstanden sind solche Formulierungen, welche ebenso bei behördlichen Prüfungen sowie deren Überprüfungen des Inhalts abgenommen sind.
Das bioaktive Endprodukt entspricht dem, was bei normalen Nahrungsergänzungsmitteln im oberen Qualitätsbereich üblich ist (unter denen von gängigen Arzneimitteln). Diese Formulierungen sind in unserer Branche üblich und entsprechend folgen wir diesen auch, um sichtbar für Kundinnen und Kunden zu bleiben.
Konkrete Werte für Hypericin und Hyperforin pro Kapsel Extrakt-Endprodukt geben wir aus rechtlichen Gründen nicht an, da - gerade bei Johanniskraut - ein fließender Übergang von Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel vorhanden sein kann, wenn konkrete Werte deklariert werden, die sich am oberen Ende von Nahrungsergänzungsmitteln befinden (alles ein subjektives Empfinden von Laboren, Gutachtern etc). Auch die klassische Pharmalobby hat da sehr gerne ein Auge drauf und überzieht sie mit unnötigen Prozessen. Entsprechend gehen wir hier, aus Erfahrung, lieber auf nunmal sicher.
Ich hoffe, Sie können dies nachvollziehen.
Diese Antwort wurde formuliert von Dr. Gerd Stockmann (Leiter der medizinischen Abteilung von Scheunengut).

Oct 6, 2025

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